von Alexander Lasch
Ludger Hoffmann. 2020. Zur Sprache des Rassismus. In: Sprachreport 1/2020. 40-47. Eine entgegnende Ergänzung
“Es gibt eine Fülle von Arbeiten zum Rassismus. Woran es vor allem mangelt, ist – jenseits bloßer Intuition – eine brauchbare begriffliche Fassung dessen, was unter Rassismus zu verstehen ist.” (Hoffmann 2020: 40)
Woran es mangelt, das sei unumwunden zugegeben, ist ein operationalisierbarer “Rassismus”-Begriff innerhalb der Sprachwissenschaft. Dass es aber generell keine ‘brauchbaren begrifflichen Fassungen’ von “Rassismus” gebe, kann man mit Sicherheit und in dieser Form nicht sagen.
“Wollten wir eine knappe Formulierung wagen, so könnten wir sagen, daß Rassismus vorliegt, wenn eine ethnische Gruppe oder ein historisches Kollektiv auf Grundlage von Differenzen, die sie für erblich oder unabänderlich hält, eine andere Gruppe beherrscht, ausschließt oder zu eliminieren sucht” (Fredrickson 2011: 233). An anderer Stelle ist Fredrickson expliziter: “Eine […] Gruppenzentriertheit mag zu Vorurteilen und zur Diskriminierung […] führen […]; doch um hier mit Recht von Rassismus sprechen zu können, müßten zwei zusätzliche Elemente gegeben sein. Eines davon ist die Überzeugung, daß die Unterschiede zwischen den […] Gruppen dauerhaft und unauslöschlich sind. Solange Bekehrung oder Assimilation eine reale Möglichkeit darstellen, haben wir es mit religiöser oder kultureller Intoleranz, aber nicht mit Rassismus zu tun. Das zweite Element ist die politische und soziale Seite der Ideologie – ihre Verknüpfung mit der Ausübung von Macht im Namen der Rasse und mit den daraus resultierenden Mustern von Herrschaft oder Exklusion (ebd., 232f.)”. Zentral für rassistisches Denken ist, dass zugewiesene Eigenschaften als unveränderbar, erblich konzeptualisiert sind. Gegründet ist dies meist in der Xenophobie, wörtlich der Fremdenangst. Das heißt, z.B. auf den Antisemitismus bezogen, dass dieser “zum […] Rassismus [wurde], als sich die Überlegung durchsetzte, Juden hätten nicht nur den falschen Glauben und falsche Einstellungen, sondern seien ihrem ganzen Wesen nach schlecht und böse” (ebd., 28). Diese rassistische Ausschließung geht mit starken irrationalen Ängsten einher (vgl. ebd., 33). Assimilation des Fremden ins Eigene wird dann als echte Alternative ausgeschlossen. Wird sie, etwa durch Taufe, jedoch gewährt, dann schlägt Fredrickson vor, den Begriff ‘Kulturalismus’ zu gebrauchen (ebd., 17). Weiter hebt Fredrickson für diese Bestimmung die in der soziologischen Forschung übliche Differenzierung zwischen Rassismus und Ethnozentrismus auf, denn ob nun biologische oder kulturelle Begriffe und Konzepte zur Ausgrenzung anderer führten, ließe sich seiner Meinung nach vor allem in historischen Kontexten nicht immer sauber scheiden. Denn: “Kultur kann in einem solchen Maße verdinglicht oder essentialisiert werden, daß sie zum funktionalen Äquivalent des Rassenbegriffs wird” (ebd., 18). In diesen knappen Bestimmungen sind die Differenzierungsleistungen von Appiah zwischen racism und racialism, um Formen der Unterwerfung und Ausbeutung auf der einen und ein Denken in Rassenkategorien auf der anderen Seite voneinander zu scheiden, und die Differenzierung der “Logiken des Rassismus” zwischen Herrschaftsrassismus und Vernichtungsrassismus nach Taguieff aufgehoben (vgl. Lasch 2019).
Hoffmann (2020) nutzt diese z.B. bei Fredrickson (u.a.) entwickelten Kategorisierungen leider nicht aus, was sehr schade ist. Denn seine Überlegungen, die auch und explizit die Exklusion aufgrund religiöser u.o. kultureller Differenzzuschreibung behandeln, hätten damit wohl an Schärfe gewonnen.
Update (03.03.2020):
Vielen Dank für die Antwort auf meine knappe Entgegnung, die zwei Dinge zeigt: Zum einen ist ein Diskurs über verschiedene digitale Repräsentationsformate im Fach möglich — Voraussetzung ist, dass gemeinfrei publiziert wird. Zum anderen wird transparent, dass die Komplexitätsreduktion in einem knappen Artikel für den Sprachreport Detailfragen provozieren kann, die dem Medium vielleicht nicht gerecht werden.
Zur Frage der Operationalisierung der soziologischen Rassismus-Bestimmungen: Freilich wird man allein mit Fredrickson nicht der Komplexität historischer (und häufig multimodaler) Inklusions- und Exklusionspraxen, die eben nur unter bestimmten Bedingungen unter dem Signum der ‘Rasse’ zu besprechen sind, gerecht werden. Dennoch bin ich der Auffassung, und da sind wir vielleicht einer Meinung, dass man die soziologischen Beobachtungen als mögliche Ausgangspunkte nutzen kann, um zu überprüfen, welche einzelnen Aspekte dieser Bestimmungen für eine linguistische Operationalisierung geeignet sind, um auf verschiedenen sprachlichen Ebenen Inklusions- und Exklusionspraxen sichtbar zu machen, die ihrerseits zur Konstitution einer spezifischen Sicht auf Gesellschaft, das Eigene und das Andere, beitragen.
Nun warte ich aber gespannt auf den angekündigten Artikel — und freue mich, ganz eigennützig, auf die erste Lektüre!